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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer So 24 Apr - 19:27
Ja heftig,das das so krass gehandelt wird wusste ich nicht. ich dachte Fotos machen kannst ohne ende... nur Darfst diese nicht veröffentlichen. im Fernsehen siehst ja auch ständig wie sie Leute filmen die das nicht wollen und dann sagen" gehnse ma weg mit ihrer Kamera" und die siehste trotzdem im fernsehen(zwar mit unkenntlich gemachtem Gesicht,aber sehen tut man sie. Scheinbar wird einem vorgezeigt wie es nicht sein sollte. und nicht jeder der eine Kamera hat ließt sofort diesen Wiki Artikel. ^^
Aber gut zu wissen,wenn mich mal wieder jemand ablichtet. Dementsprechend verhalte ich mich in Zukunft auch Gesetzestreu
@Zane das mit den Karten vorzeigen und Vorne einsteigen ist hier in Hamburg neu,du glaubst garnicht für was für ein Chaos das sorgte... Anfangs stand sogar an Jeder Großen Haltestelle ein Extra Hvv mann rum der den Einsteigenden sagte"steigen se bitte Vorne ein" ^^
Zane
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer So 24 Apr - 19:29
kont0mat schrieb:
(zwar mit unkenntlich gemachtem Gesicht,aber sehen tut man sie.
Das ist der springende Punkt. Du kannst das genauso machen, solange man die Personen eben nicht erkennt In so einer großen Stadt, wie Hamburg ist das sicherlich eine harte Umstellung, kann ich mir schon vorstellen, aber das sitzt bald, denke ich.
Christianb
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer So 24 Apr - 19:36
kont0mat schrieb:
und nicht jeder der eine Kamera hat ließt sofort diesen Wiki Artikel. ^^
Wird nicht gefordert, jedoch ein bisschen sollte man sich damit beschäftigen, wenn man in der Öffentlichkeit Bilder machen möchte. Die Hamburger Hochbahn AG möchte zum Beispiel laut meinem Informationsstand nicht, dass die U-Bahnen fotografiert u./o. gefilmt werden, wobei ich da auch nur nach Gerüchten urteilen kann. Bekannte von mir haben zumindest deswegen schon oft Probleme mit der Hochbahn-Wache bekommen.
kont0mat schrieb:
das mit den Karten vorzeigen und Vorne einsteigen ist hier in Hamburg neu,du glaubst garnicht für was für ein Chaos das sorgte... Anfangs stand sogar an Jeder Großen Haltestelle ein Extra Hvv mann rum der den Einsteigenden sagte"steigen se bitte Vorne ein" ^^
Harburg oder Bergedorf? Also ich kenne das zu gut, da ich im Bereich Harburg/Süderelbe arbeite und "auf der anderen Seite der Elbe" wohn. Und ich finde das klappt da bereits sehr gut. Die Fahrer gucken natürlich nicht immer hin, aber die Fahrgäste steigen ausschließlich vorne ein und zeigen die Fahrkarte vor und die meisten Fahrer machen auch gar nicht mehr hinten auf, wenn keiner aussteigen möchte. Wo mir das Projekt, wenn sie das überall einführen, jetzt Sonn-/Feiertags schon so ein bisschen ins Grübeln bringt, ist die 5. Auf der Linie gibt es auch Fahrer, die jede Fahrkarte sehen wollen und das führt gerade Dammtor oder auch Grindelhof oft zu einem Problem, weil nicht alle nach vorne kommen und das ziemlich Zeit kostet. Da sollte sich meiner Meinung nach der HVV was einfallen lassen. Gibt aber auch genug andere Linien, zu denen ich das sage.
Lg Christian
kont0mat
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer So 24 Apr - 19:46
Christianb schrieb:
Wird nicht gefordert, jedoch ein bisschen sollte man sich damit beschäftigen, wenn man in der Öffentlichkeit Bilder machen möchte. Die Hamburger Hochbahn AG möchte zum Beispiel laut meinem Informationsstand nicht, dass die U-Bahnen fotografiert u./o. gefilmt werden, wobei ich da auch nur nach Gerüchten urteilen kann. Bekannte von mir haben zumindest deswegen schon oft Probleme mit der Hochbahn-Wache bekommen. Lg Christian
Ganz Tube ist Voll mit Sbahnvideos^^ oder sind Videos aussgeschlossen? Naja egal ich hab nicht vor Fotos vom Hvv zu machen
Achja in Bergedorf wars
Zane
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer So 24 Apr - 20:19
kont0mat schrieb:
Christianb schrieb:
Wird nicht gefordert, jedoch ein bisschen sollte man sich damit beschäftigen, wenn man in der Öffentlichkeit Bilder machen möchte. Die Hamburger Hochbahn AG möchte zum Beispiel laut meinem Informationsstand nicht, dass die U-Bahnen fotografiert u./o. gefilmt werden, wobei ich da auch nur nach Gerüchten urteilen kann. Bekannte von mir haben zumindest deswegen schon oft Probleme mit der Hochbahn-Wache bekommen. Lg Christian
Ganz Tube ist Voll mit Sbahnvideos^^ oder sind Videos aussgeschlossen?
Nee, nicht ausgeschlossen wahrscheinlich, aber die soll man der Lage Herr werden? So gut wie unmöglich, so viele Videos wie gemacht werden.
Christianb
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer So 24 Apr - 20:30
kont0mat schrieb:
Ganz Tube ist Voll mit Sbahnvideos^^ oder sind Videos aussgeschlossen? Naja egal ich hab nicht vor Fotos vom Hvv zu machen
Dir ist schon bewusst, dass HVV und Hochbahn ein großer Unterschied ist. Genauso ist das bei der S-Bahn auch, die gehört nämlich der DB. Und die DB kann jeder Fotografieren solange die Bilder nicht für gewerbliche Zwecke benutzt werden. Und es gibt weitaus weniger U-Bahn Videos als S-Bahn oder allgemein Videos auserhalb der Hochbahn. Und bei Bussen findet man auch wenig von der Hochbahn finde ich.
Lg Christian
bambusratte
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer Mo 25 Apr - 11:40
Staakener schrieb:
bambusratte schrieb:
Ist doch Pupsegal für was eine Kamere eigendlich da ist, wenn sie "Beweise" aufgezeichnet hat, in dem Fall den rauschmiss, dann kann man es auch verwenden.
Das sehen die Gerichte und der Gesetzgeber in unserem Rechtsstaat Gott sei dank anders!
bambusratte schrieb:
Abgesehen davon, hab ich nicht von Mitarbeiterüberwachung im allgemeinen geredet. Deswegen hab ichh auch gesagt, sie sind auf die Kasse gerichtet und nicht auf den Fahrer
Die Kamera-Auswertung zum Nachteil des Fahrers wäre aber eine Überwachung par excellance!
Sag mal verstehst du eigendlich damit was ich sagen will? In JEDEM Bus, indem es Videokameras gibt, kleben mehrere Aufkleber, mit denen darauf hingewiesen wird, das dieser Bus Videoüberwacht wird. Sobald du in den Bus steigst akzeptierst du die Beförderungsbedingungen von dem jeweiligen Verbund bzw. Verklehrsbetrieb, in denen SICHER auch steht das man auf Überwachungskameras aufgezeichnet wird. In meiner stadt besitzt fast jeder Bus 4-5 Kameras. Wenn diese rechswidrig benutztwürden, hätte der VB sehr große Probleme . Also sind die Bilder völlig legitim aufgezeichnet worden und dürfen als Beweiße benutzt werden. (Achso, noch was: Die kameras sind ja nicht versteckt, sondern für jeden offensichtlich angebracht.)
Das heißt also das Busfahrer als auch Fahrgast wissen, dass sie auf Überwachungskameras augezeichnet werden. Angenommen ein Busfahrer oder ein Fahrgast beschädigt, wenn auch ausversehen irgendetwas am Bus, sagt aber, dass er es nciht war weil er Angst vor den Konsequensen hat, wird er/sie auch anhand der Kamerabilder identifiziert.
Staakener
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer Mo 25 Apr - 13:08
bambusratte schrieb:
Sag mal verstehst du eigendlich damit was ich sagen will? In JEDEM Bus, indem es Videokameras gibt, kleben mehrere Aufkleber, mit denen darauf hingewiesen wird, das dieser Bus Videoüberwacht wird. Sobald du in den Bus steigst akzeptierst du die Beförderungsbedingungen von dem jeweiligen Verbund bzw. Verklehrsbetrieb, in denen SICHER auch steht das man auf Überwachungskameras aufgezeichnet wird. In meiner stadt besitzt fast jeder Bus 4-5 Kameras. Wenn diese rechswidrig benutztwürden, hätte der VB sehr große Probleme . Also sind die Bilder völlig legitim aufgezeichnet worden und dürfen als Beweiße benutzt werden. (Achso, noch was: Die kameras sind ja nicht versteckt, sondern für jeden offensichtlich angebracht.)
Das heißt also das Busfahrer als auch Fahrgast wissen, dass sie auf Überwachungskameras augezeichnet werden. Angenommen ein Busfahrer oder ein Fahrgast beschädigt, wenn auch ausversehen irgendetwas am Bus, sagt aber, dass er es nciht war weil er Angst vor den Konsequensen hat, wird er/sie auch anhand der Kamerabilder identifiziert.
Du verstehst es nicht. Sollten diese Bilder zur Arbeitsplatzüberwachung eingesetzt werden können, so ist dies vorher im Rahmen der Mitbestimmung vom Personal- oder Betriebsrat abzusegnen. Die Kameras überwachen nicht umsonst die Einstiegstür und nicht den Fahrerplatz! Daten- und Arbeitnehmerschutz spielt in Deutschland Gott sei dank eine große Rolle!
Was könnte man den sehen? Ein Fahrgast ist kurz nach dem Einsteigen wieder ausgestiegen. Er hat sich offenbar mit dem Fahrer unterhalten. Was der gesagt hat, ist ohne Zeugen nicht festzustellen. Vielleicht hat der Fahrgast sich geirrt oder oder oder...
-Basti-
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer Mo 25 Apr - 13:39
Dass man irgendwelche Bahnen nicht knipsen darf, ist aber absoluter Blödsinn. Man darf alles fotografieren, was von öffentlich zugänglichen Plätzen auch zu sehen ist.
Was oft untersagt ist, ist das Fotografieren von Betriebsgelände aus...
Yufa
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer Mo 25 Apr - 13:40
Christianb schrieb:
Guten Abend allerseits,
wie ich heute gegen 20 Uhr in einen Bus gestiegen bin, ist folgendes Ereignis aufgetreten:
ich stieg ein, die Leute stiegen auch an der hinteren Tür ein, also zeigte ich meine Fahrkarte nicht vor, da ich davon ausging, dass es den Busfahrer nicht interessierte. Wie ich dann vorbeigegangen bin, fragte der Busfahrer nach der Fahrkarte. Diese zeigte ich ihm selbstverständlich, jedoch gab ich den Kommentar ab, dass doch dann auch die anderen Fahrgäste nach der Fahrkarte gefragt werden sollten. Anschließend ist der Busfahrer ausgerastet und schrie mich an, was mir einfiel sowas zu sagen. Ich mache nicht seinen Job und er habe es zu entscheiden. Dann sagte ich, dass die Sache so nur keinen Sinn hat, wenn die Leute hinten einsteigen dürfen und vorne die Fahrkarte vorgezeigt werden soll. Naja, dann drohte er mir mit dem Rausschmiss. Also setzte ich mich hin, um weiteren Ärger zu vermeiden. Wie ich dann aber das Wort "Idiot" aus seinem Mund gehört habe, bin ich wieder nach vorne und fragte, was ihm einfiel mich so zu nennen. Nun hat er die Tür geöffnet und sagte, ich muss den Bus verlassen. Ich tat dies leider, da in 10 Minuten der nächste Bus kommt und ich jeglichen Ärger jetzt vermeiden wolle.
Nun meine Frage an alle, ist ein Busfahrer in der Situation berechtigt sein Hausrecht auszuüben? Ich kann mir irgentwo das nicht vorstellen, weis jedoch nicht, inwiefern man mein Verhalten dazu auslegen kann.
Lg Christian
P.S.: Kurze Einweisung, Ab 21 Uhr und An Sonn-/Feiertagen ganztägig gilt in Hamburg einstieg vorn und Karte beim Fahrer vorzeigen.
Der Kollege hat im ersten teil recht... Er kann jeder Zeit die Fahrkarte verlangen und du hast eigentlich NICHT das Recht ihm seine Arbeit vor zu schreiben... Natürlich ist eine freundliche Frage gestattet, aber nicht das er das MUSS!
Mit der Beleidigung hört der Spaß auf... Wagennummer/Kenzeichen aufschreiben und anzeigen...
Und ja Bus und Bahnfahrer dürfen das Hausrecht bei VERTOSS gegen die Hausordnung/Beförderungsbedingung ausüben aber auch nur DANN. Ich Fahre zwar im RMV gebiet aber ich denke bei euch sehen die Bedingungen nicht viel anders aus. Also hat er in so fehrn sein Recht missbraucht, was du der Verkehrsbetriebe/Verkehrsverbund melden solltest (Schriftlich).
Staakener
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer Mo 25 Apr - 13:49
-Basti- schrieb:
Dass man irgendwelche Bahnen nicht knipsen darf, ist aber absoluter Blödsinn. Man darf alles fotografieren, was von öffentlich zugänglichen Plätzen auch zu sehen ist.
Was oft untersagt ist, ist das Fotografieren von Betriebsgelände aus...
Richtig, und ein U-Bahnhof ist Betriebsgelände! In Berlin wären also bei einer solchen Richtlinie die Züge der Linien U4, U7, U8 und U9 nicht ablichtbar. Allerdings ist in Berlin das fotografieren zu nicht gewerblichen Zwecken ohne Anmeldung gestattet, allerdings ist die Benutzung von Blitzlicht wegen der Blendwirkung auf den Zugfahrer nicht erwünscht.
-Basti-
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer Mo 25 Apr - 16:09
Zitat :
Richtig, und ein U-Bahnhof ist Betriebsgelände! In Berlin wären also bei einer solchen Richtlinie die Züge der Linien U4, U7, U8 und U9 nicht ablichtbar. Allerdings ist in Berlin das fotografieren zu nicht gewerblichen Zwecken ohne Anmeldung gestattet, allerdings ist die Benutzung von Blitzlicht wegen der Blendwirkung auf den Zugfahrer nicht erwünscht.
Bahnhöfe gelten als öffentlich zugängliche Orte...
Zane
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer Mo 25 Apr - 16:19
Hmm, da wäre ich mir nicht so sicher. Bei uns gelten die Haltestelle angeblich auch als betriebszugehörige Orte, somit haben die Kontrolleure angeblich dort noch das Recht zu kontrollieren. Kann jetzt auch ausgemachter Schwachsinn sein, um auf ihr Recht zu pochen, naja, Pech, musste nur schnell genuch sein und aufe Straße stehen...
-Basti-
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer Mo 25 Apr - 16:25
Ich habe eine solche Diskussion schon einmal verfolgt, raus kam am Ende, dass man an öffentlich zugänglichen (und einsehbaren) Orten (wie es eben auch Bahnhöfe sind) auch fotografieren darf, in Betriebswerken oder anderen nur für beispielsweise Personal zugänglichen Bereichen kanns das Unternehmen verbieten...
Zane
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer Mo 25 Apr - 16:26
Soll das auch für Straßenbahnhaltestellen gelten? Wenn ja, dann weiß ich ja, dann muss ich das nächste Mal ja wenigstens nich aufe Straße springen
rostock4ever
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer Mo 25 Apr - 17:24
Zum Glück, haben wir sowas wie Datenspeicherung und Fahrpersonalüberwachung in Busse und Bahnen nicht. Unsere Fahrzeuge sind zwar auch überwacht, jedoch auch nur der Fahrgastraum und nicht der Fahrerplatz! Die RSAG hatte von Anfang an gesagt, dass die Privatsphäre des Fahrpersonals zu schützen ist und somit auch wie gesagt keine Kameras direkt auf die Fahrerkabine gerichtet sein dürfen. Was die Videoaufzeichnung anbelangt, wird bei uns nicht Live aufgezeichnet, sondern aufm Band. Sollte der Fahrer nach Beendigung seiner Schicht feststellen dass das Fahrzeug im inneren beschädigt wurde, wird das Band ausgewertet. Wenn jedoch nichts ist, wird das Band automatisch gelöscht und ist für den nächsten Einsatz bereit! Ist meiner Meinung nach noch die beste Methode.
Fabi
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer Mo 25 Apr - 18:31
-Basti- schrieb:
Ich habe eine solche Diskussion schon einmal verfolgt, raus kam am Ende, dass man an öffentlich zugänglichen (und einsehbaren) Orten (wie es eben auch Bahnhöfe sind) auch fotografieren darf, in Betriebswerken oder anderen nur für beispielsweise Personal zugänglichen Bereichen kanns das Unternehmen verbieten...
Öffentliche Haltestellen der Busse & Straßenbahnen gehören zu den Gehwegen und gehören der Stadt. Da wird niemand etwas sagen. Aber: U-Bahnhöfe und -Bahnsteige befinden sich im Eigentum des Verkehrsbetriebes. Siehe auch die Deutsche Bahn. Diese können das Fotografieren verbieten. Dazu zählen auch Betriebshöfe.
Staakener
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Thema: Re: Hausrecht ausüben durch Busfahrer Di 26 Apr - 16:46
-Basti- schrieb:
Bahnhöfe gelten als öffentlich zugängliche Orte...
Nein, gelten sie nicht! Erzähle bitte keinen Unsinn und informiere dich erst einmal! Ansonsten gilt auch hier Dierte Nuhrs Spruch: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...!"
Sobald du in den Bus steigst akzeptierst du die Beförderungsbedingungen von dem jeweiligen Verbund bzw. Verklehrsbetrieb, in denen SICHER auch steht das man auf Überwachungskameras aufgezeichnet wird.
Gibt es eine belegbare Quelle dafür? Nach der mir bekannten Sachlage sind die Beförderungsbedingungen Teil des Beförderungsvertrags, der bereits mit dem (Versuch des) Fahrkartenkaufs abgeschlossen wird.
Beispiel: Blankenese - Schwerin Hier sind für die gesamte Strecke die Beförderungsbedingungen der DBAG gültig - d.h. Fahrradmitnahme gegen Gebühr zulässig. Die HVV-Bestimmungen die die Fahrradmitnahme im Berufsverkehr verbieten werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn man ein Verkehrsmittel des HVV benutzt.