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 Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen

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Yufa
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Yufa

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BeitragThema: Re: Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen   Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen - Seite 2 Icon_minitimeDi 27 Sep - 17:37

emlin... wenn du als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnimmst trägst du eine Verantwortung auf Sittuationen wie Vollbremsungen etc. vorbereitet zu sein...

Sprich: Du musst genug Abstand von einem Fahrzeug halten so das du falls das Fahrzeug vor dir eine Vollbremsung macht noch vor dem Fahrzeug zum stehen kommst.
Genau so musst du deine Geschwindigkeit der Situation anpassen, sprich nicht überall wo du 50 Fahren dürftest darfst du es tatschächlich (Zumindest nach der StVO.)
Wenn der Gegneriche Anwalt sein Hantwerk versteht dreht er es so das du Mitschuld hast...
Und er findet Gründe da für und sei es nur weil du statt 50 Km/h 60 Km/h gefahren bist und so mit wenn du dich an die Höchstgeschwindigkeit gehaltet hättest nicht am Unfall beteiligt worden wärst...

Ob so was Sinn macht ist eine andere Sache... aber die deutschen Gerichte urteilen so, vorallem bei LKW´s...

Dies nimmt dir keinerlei Schuld weil du ein Fahrzeug nicht bewegst. Verdrehe bitte nicht meine Worte.

Und wie Sauter sagte: Gefährdungshaftung ist das Richtige word, nur Merken tut sich das eh keiner...
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Sauter




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BeitragThema: Re: Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen   Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen - Seite 2 Icon_minitimeDi 27 Sep - 22:08

Yufa schrieb:

Sprich: Du musst genug Abstand von einem Fahrzeug halten so das du falls das Fahrzeug vor dir eine Vollbremsung macht noch vor dem Fahrzeug zum stehen kommst.
Genau so musst du deine Geschwindigkeit der Situation anpassen, sprich nicht überall wo du 50 Fahren dürftest darfst du es tatschächlich (Zumindest nach der StVO.)
Wenn der Gegneriche Anwalt sein Hantwerk versteht dreht er es so das du Mitschuld hast...
Ob so was Sinn macht ist eine andere Sache... aber die deutschen Gerichte urteilen so, vorallem bei LKW´s...
Dies nimmt dir keinerlei Schuld weil du ein Fahrzeug nicht bewegst. Verdrehe bitte nicht meine Worte.
Und wie Sauter sagte: Gefährdungshaftung ist das Richtige word, nur Merken tut sich das eh keiner...

Yufa...Du hast Dir ein schlechtes Beispiel herausgesucht. Es gibt selten sogenannten 100 Prozentfälle (also Fälle, bei denen die Schuld korrekt und voll zugewiesen werden kann), aber der Auffahrunfall ist ein sogenannter reiner 100 Prozentfall. Das hat nichts mit anwaltlichem Geschick zu tun. Platt gesagt: Wer drauf fährt ist schuld.
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835sedici

835sedici


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BeitragThema: Re: Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen   Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen - Seite 2 Icon_minitimeDi 27 Sep - 22:19

Muss ich auch wieder widersprechen.

Mein Beispiel dazu wäre, dass ich auf der Bundesstraße vor einer Ampelkreuzung mit eben Landstraßentempo auf meinen Vordermann aufgefahren bin. Wäre ja 100 % meine Schuld dann?
Nun ja, wer 110 fährt, und dann unter 45 Meter vor einer Ampel ne Vollbremsung hinlegt, wo erwiesen ist, dass er ohnehin nie zum stehen gekommen wäre, und die Gelbphase bei Überlandampeln ja bekanntlich stark ausgedehnt ist... ich habe natürlich gebremst, aber dass mein Vordermann bis aufs ABS steigt, konnte ich auch nicht erwarten, meinten die Richter. Das dazu... Und das ist nun schon ein recht eindeutiger Fall.
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Staakener




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BeitragThema: Re: Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen   Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen - Seite 2 Icon_minitimeMi 28 Sep - 3:29

Was haben eure Beispiele mit Unfällen im Linienverkehr zu tun?
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835sedici

835sedici


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BeitragThema: Re: Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen   Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen - Seite 2 Icon_minitimeMi 28 Sep - 6:32

Anhand solcher Beispiele lässt es sich nunmal einfacher und verständlicher erklären...
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elim1701




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BeitragThema: Re: Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen   Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen - Seite 2 Icon_minitimeMi 28 Sep - 6:58

835sedici schrieb:
Muss ich auch wieder widersprechen.

Mein Beispiel dazu wäre, dass ich auf der Bundesstraße vor einer Ampelkreuzung mit eben Landstraßentempo auf meinen Vordermann aufgefahren bin. Wäre ja 100 % meine Schuld dann?
Nun ja, wer 110 fährt, und dann unter 45 Meter vor einer Ampel ne Vollbremsung hinlegt, wo erwiesen ist, dass er ohnehin nie zum stehen gekommen wäre, und die Gelbphase bei Überlandampeln ja bekanntlich stark ausgedehnt ist... ich habe natürlich gebremst, aber dass mein Vordermann bis aufs ABS steigt, konnte ich auch nicht erwarten, meinten die Richter. Das dazu... Und das ist nun schon ein recht eindeutiger Fall.

Das ist richtig und da widerspricht sich deutlich die grundsätzliche Aussage: "Wer drauf fährt ist schuld." In diesem Fall trägt der Vordermann eine gewisse Mitschuld.
Anders Bsp. das mir persönlich vor Jahren passiert ist: zweispurige Straße je Richtung, in der Mitte ein großer Grünstreifen mit einer Straßenbahnlinie. An einer Haltestelle ist eine Ampel. Es war berufsverkehr, lief aber flüssig mit knapp 50 km/h (erlaubte Geschwindigkeit: 60 km/h). Ampel schaltet auf gelb und alle vor mir bremsen sanft ab. Ich komme von hinten angefahren und bremse ebenfalls sanft ab (sodass ich vor meinem Vordermann zum stehen gekommen wäre). Nun zieht aber plötzlich und unvorbereitet ein anderer PKW vor mir rüber auf meine Spur. Folglich musste ich in die Eisen gehen um diesem PKW nicht aufzufahren (bei gleichgebliebenen Bremsvorgang hätte es schließlich um eine Wagenlänge nicht gereicht!). Ich kam auch bestens noch hinter ihm zum Stehen aber *RUMS* mir fuhr einer hinten auf der mit dem starken abbremsen meinerseits nicht gerechnet hat.
Wer hatte schuld? Ganz klar der Auffahrer! Ich musste bremsen um ein Auffahren meinerseits zu verhindern. Ich habe es schließlich rechtzeitig geschafft. Warum hat der Hintermann die Situation nicht rechtzeitig erkannt? Sein Problem! 100% seine Schuld. Er drohe auch mit einem Anwalt aber habe dann nie wieder etwas davon gehört.

Ich hätte ja auch gar nicht anders handeln können. Wie auch? Mein Wagen kann nicht fliegen. Wenn er nicht reaktionschnell ist und bremst... schade um die Autos. Sein Motor war um ca. 1/3 kürzer und meine Stoßstange und Unterboden (sein tiefergelegter Wagen schob sich unter meinen Wagen) waren stark angeschlagen.
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Staakener




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BeitragThema: Re: Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen   Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen - Seite 2 Icon_minitimeMi 28 Sep - 7:25

Ich gebe aber zu bedenken, dass Beispiele aus der "Führerscheinklasse 3" nicht dazu geeignet sind, Schuldfragen bzw. Urteile für Berufskraftfahrer mit der "Führerscheinklasse 2" plus
P-Schein zu klären/ zu erläutern. Richter legen bei Berufskraftfahrern andere Maßstäbe an, als bei normalen Autofahrern.

Link - Pressemitteilung der Berliner Polizei


Zuletzt von Staakener am Mi 28 Sep - 11:46 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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elim1701




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BeitragThema: Re: Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen   Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen - Seite 2 Icon_minitimeMi 28 Sep - 11:27

Staakener schrieb:
Ich gebe aber zu bedenken, dass Beispiele aus der "Führerscheinklasse 3" nicht dazu geeignet sind, Schuldfragen bzw. Urteile für Berufskraftfahrer mit der "Führerscheinklasse 2" plus
P-Schein zu klären/ zu erläutern. Richter legen bei Berufskraftfahrern andere Maßstäbe an, als bei normalen Autofahrern.

Pressemitteilung der Berliner Polizei

Das mag sein. Ich darf "nur" bis 7,5t fahren. Andere Ausbildung - andere Anforderungen.
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Sauter




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BeitragThema: Re: Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen   Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen - Seite 2 Icon_minitimeFr 30 Sep - 18:04

835sedici schrieb:
Muss ich auch wieder widersprechen.

Mein Beispiel dazu wäre, dass ich auf der Bundesstraße vor einer Ampelkreuzung mit eben Landstraßentempo auf meinen Vordermann aufgefahren bin. Wäre ja 100 % meine Schuld dann?
Nun ja, wer 110 fährt, und dann unter 45 Meter vor einer Ampel ne Vollbremsung hinlegt, wo erwiesen ist, dass er ohnehin nie zum stehen gekommen wäre, und die Gelbphase bei Überlandampeln ja bekanntlich stark ausgedehnt ist... ich habe natürlich gebremst, aber dass mein Vordermann bis aufs ABS steigt, konnte ich auch nicht erwarten, meinten die Richter. Das dazu... Und das ist nun schon ein recht eindeutiger Fall.

Ich bin kein Richter Sedici. Aber wenn jemand vor Dir bremst und Du drauf fährst, dann stimmt was mit Deinem Abstand nicht. Daher ist es aus meiner (versicherungsrechtlicher Ansicht und Kenntis) vollkommen unerheblich wie stark er gebremst hat. Du hast das Ereignis einer umschaltenden Ampel mit der Erwartung des Rotlichtes genauso wahr genommen wie er. Dazu nimmst Du noch war, das der Vorausfahrende bremst und sich für das Anhalten entschieden hat. Dann bist Du trtoz der fiesen Vollbremsung auf den vor Dir fahrenden drauf gefahren. Haftungsrechtlich hast Du aus meiner Sicht heraus Schuld. Aber wie gesat. Ich bin kein Jurist sondern nur Kaufmann.

elim1701 schrieb:

Anders Bsp. das mir persönlich vor Jahren passiert ist: zweispurige Straße je Richtung, in der Mitte ein großer Grünstreifen mit einer Straßenbahnlinie. An einer Haltestelle ist eine Ampel. Es war berufsverkehr, lief aber flüssig mit knapp 50 km/h (erlaubte Geschwindigkeit: 60 km/h). Ampel schaltet auf gelb und alle vor mir bremsen sanft ab. Ich komme von hinten angefahren und bremse ebenfalls sanft ab (sodass ich vor meinem Vordermann zum stehen gekommen wäre). Nun zieht aber plötzlich und unvorbereitet ein anderer PKW vor mir rüber auf meine Spur. Folglich musste ich in die Eisen gehen um diesem PKW nicht aufzufahren (bei gleichgebliebenen Bremsvorgang hätte es schließlich um eine Wagenlänge nicht gereicht!). Ich kam auch bestens noch hinter ihm zum Stehen aber *RUMS* mir fuhr einer hinten auf der mit dem starken abbremsen meinerseits nicht gerechnet hat.
Wer hatte schuld? Ganz klar der Auffahrer! Ich musste bremsen um ein Auffahren meinerseits zu verhindern. Ich habe es schließlich rechtzeitig geschafft. Warum hat der Hintermann die Situation nicht rechtzeitig erkannt? Sein Problem! 100% seine Schuld. Er drohe auch mit einem Anwalt aber habe dann nie wieder etwas davon gehört.

Ich hätte ja auch gar nicht anders handeln können. Wie auch? Mein Wagen kann nicht fliegen. Wenn er nicht reaktionschnell ist und bremst... schade um die Autos. Sein Motor war um ca. 1/3 kürzer und meine Stoßstange und Unterboden (sein tiefergelegter Wagen schob sich unter meinen Wagen) waren stark angeschlagen.

So ist das korrekt. Das was Dir passiert wäre, wäre aber kein Auffahrunfall zum Nachteil des vor Dir fahrenden gewesen, sondern ein Verkehrsunfall als Resultat eines Fehlers beim Fahrstreifenwechsel.

Staaki. Du hast wie immer Recht. Man sagte früher, dass bas Berufskraftfahrern der Klasse 2, dazu noch mit P-Schein, von einer gesteigerter Fahrsicherheit und einem gesteigerten Fahrkomfort ausgegangen werden darf. Daher darf während der Fahrt gestanden werde und es gibt bisher keine Vorschrift für eine Gurtpflicht in Linienbussen.
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BeitragThema: Re: Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen   Verantwortung bei Vollbremsung im Linenverkehr und verletzten Personen - Seite 2 Icon_minitime

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